Förderung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Entwicklungsbanken
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202407179
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Keiner Förderregion zugeordnet
- Finanzierungsvolumen
- € 400.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 130.000,00
- Noch verfügbar
- € 270.000,00
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 24.01.2025 - 31.12.2026 (geplant)
- Startdatum
- 24.01.2025
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2026
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- VN OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights
- Trägerorganisation: Art
- 40
- Umsetzungspartner
- -
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein; Privatwirtschaftliche und andere Dienste
- Sektoren untergeordnet
- Menschenrechte; Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- -
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz / der EU-Lieferkettenrichtlinie machen wir menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen in Deutschland / der EU verbindlich. Gleichzeitig werden nicht die gleichen Standards für Finanzinstitutionen oder Entwicklungsbanken gesetzt. Die Bundesregierung finanziert Entwicklungsbanken mit hohen Beiträgen. Entwicklungsbanken wenden noch nicht bzw. kaum menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren eigenen Vergabe- und Managementpraktiken an. Dies wäre jedoch dringend nötig: Immer wieder kommt es zu Menschenrechtsverletzungen in Projekten, die von Entwicklungsbanken gefördert werden. Das Projekt hat die Förderung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Entwicklungsbanken zum Ziel.