Förderung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Entwicklungsbanken

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202407179
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Keiner Förderregion zugeordnet
Finanzierungsvolumen
€ 400.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 130.000,00
Noch verfügbar
€ 270.000,00
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
24.01.2025 - 31.12.2026 (geplant)
Startdatum
24.01.2025
Geplantes Enddatum
31.12.2026
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
VN OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights
Trägerorganisation: Art
40
Umsetzungspartner
-
Sektoren übergeordnet
Staat und Zivilgesellschaft allgemein; Privatwirtschaftliche und andere Dienste
Sektoren untergeordnet
Menschenrechte; Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
-
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz / der EU-Lieferkettenrichtlinie machen wir menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen in Deutschland / der EU verbindlich. Gleichzeitig werden nicht die gleichen Standards für Finanzinstitutionen oder Entwicklungsbanken gesetzt. Die Bundesregierung finanziert Entwicklungsbanken mit hohen Beiträgen. Entwicklungsbanken wenden noch nicht bzw. kaum menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren eigenen Vergabe- und Managementpraktiken an. Dies wäre jedoch dringend nötig: Immer wieder kommt es zu Menschenrechtsverletzungen in Projekten, die von Entwicklungsbanken gefördert werden. Das Projekt hat die Förderung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Entwicklungsbanken zum Ziel.