Verbesserte WASH-Einrichtungen in Rohingya-Camps und Gastgemeinden, Phase II
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202418374
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Bangladesch
- Finanzierungsvolumen
- € 10.700.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 8.700.000,00
- Noch verfügbar
- € 2.000.000,00
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 08.11.2024 - 30.09.2027 (geplant)
- Startdatum
- 08.11.2024
- Geplantes Enddatum
- 30.09.2027
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- UNITED NATIONS CHILDREN'S FUND
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein; Wasser und Abwasser/Abfallentsorgung
- Sektoren untergeordnet
- Abfallwirtschaft und -entsorgung; Überwindung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen; Grundlegende Versorgung im Bereich Trinkwasser; Grundlegende Versorgung im Bereich Sanitärversorgung und Abwassermanagement
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Verbesserte-Wash-Einrichtungen-In-Rohingya-Camps-Und-Gastgemeinden-Phase-Ii-57455.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das Vorhaben wird in Cox Bazar, Bangladesch umgesetzt. Zielgruppe sind Rohingya, die in den Flüchtlingscamps in Cox Bazar leben, sowie die Bevölkerung der aufnehmenden Gemeinden. Es werden insgesamt 10,7 Mio. Euro aus Mitteln der Übergangshilfe bereitgestellt. Empfänger und Träger der Maßnahme ist UNICEF. Im Rahmen des Vorhabens soll die Sanitär und Abfallinfrastruktur gestärkt werden. Es sind drei Komponenten vorgesehen: (i) Betrieb und Ausbau der Wasserinfrastruktur, (ii) Betrieb und Ausbau der Sanitärinfrastruktur und des Abfallmanagements und (iii) Durchführung von Sensibilisierungs- und Hygienemaßnahmen und Ausgabe von Hygieneartikeln. In allen Komponenten sollen die Bedürfnisse von Frauen sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität in der Planung, der Umsetzung und dem Betrieb der Infrastruktur besonders berücksichtigt werden. Die Laufzeit des Vorhaben beträgt drei Jahre.