Europäischer Fonds für Südosteuropa (EFSE VII)

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202436590
Maßnahmenstatus
Laufend
Land / Region
Europa
Finanzierungsvolumen
€ 30.000.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 30.000.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Beteiligung
Laufzeit
11.12.2024 - 31.12.2044 (geplant)
Startdatum
11.12.2024
Geplantes Enddatum
31.12.2044
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
Trägerorganisation: Art
15
Umsetzungspartner
THE EUROPEAN FUND FOR SOUTH- EAST EUROPE SA, SICAV-SIF-RSF
Sektoren übergeordnet
Finanzwesen
Sektoren untergeordnet
Finanzintermediäre des formellen Sektors
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Europaeischer-Fonds-Fuer-Suedosteuropa-Efse-Vii-62112.htm
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Mit dieser FZ-Maßnahme soll eine weitere Beteiligung am Europäischen Fonds für Südosteuropa (EFSE) durch ein Investment in C-Shares des Fonds in Form einer Treuhandbeteiligung eingegangen werden. Die hier vorgeschlagene Maßnahme dient dem Erwerb von primär haftenden Anteilen mit einem Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro, zusätzlich werden 5 Mio. Euro als Begleitmaßnahme über die Development Facility (DF) des Fonds zur Verfügung gestellt. Ziel des Vorhabens ist die Bereitstellung von Krediten - zunächst vorrangig - in der Ukraine in Verbindung mit einer Unterstützung aus der Begleitmaßnahme zur Förderung der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung. Die Mittel werden über ukrainische Finanzintermediäre (sog. Partner Lending Institutions, PLI) zur Verfügung gestellt, um einen nachhaltigen Wiederaufbau des Landes aktiv zu unterstützen. Um dies zu gewährleisten wurde unterjährig ein Ukraine-Sub-Fonds (USF) gegründet, in den die bisherige Mittel nach Beteiligungserwerb transferiert wurden und alle weiteren Ukraine Maßnahmen einfließen. Die Mittel sind für eine Erstverwendung in der Ukraine in den ersten Jahren vorgesehen. Sobald die Mittel nach der Erholung in der Ukraine aufgrund verbesserter, wirtschaftlicher Verhältnisse nicht mehr benötigt werden, fließen diese als C-Shares wieder in den Hauptfonds zurück und stehen (in Absprache mit dem BMZ) für Investitionen in der gesamten Zielregion zur Verfügung. Die Maßnahme leistet einen wertvollen Beitrag zur Vertiefung und Verbreiterung der Finanzsysteme und unterstützt die wirtschaftliche Situation in der Ukraine und darüber hinaus perspektivisch in der gesamten Region. Daneben schafft es einen direkten Beitrag zu dem Kernthema Nachhaltiges Wirtschaften, Ausbildung und Beschäftigung sowie dem Initiativthema Trendwende Armut und Ungleichheit.