African Legal Support Facility V
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202468262
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Afrika
- Finanzierungsvolumen
- € 2.000.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 2.000.000,00
- Noch verfügbar
- -
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 02.04.2025 - 31.12.2028 (geplant)
- Startdatum
- 02.04.2025
- Geplantes Enddatum
- 31.12.2028
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KfW Bankengruppe (KfW) (XM-DAC-5-2)
- Trägerorganisation: Art
- 15
- Umsetzungspartner
- AFRICAN LEGAL SUPPORT FACILITY (ALSF)
- Sektoren übergeordnet
- Handelspolitik und -regeln/handelsbezogene Anpassungsmaßnahmen
- Sektoren untergeordnet
- Handelspolitik und -verwaltung
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- Projektinformation (Projektwebseite) URL: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/African-Legal-Support-Facility-V-58630.htm
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Das Vorhaben unterstützt die African Legal Support Facility (ALSF) bei der Beratung afrikanischer Staaten in Rechtsprozessen und bei Rechtsfragen zu privatwirtschaftlichen Verträgen und Vertragsverhandlungen im Rohstoffsektor, bei Infrastrukturprojekten und Staatsschulden. Die Zusammenarbeit mit der ALSF erfolgt komplementär zu der von Deutschland unterstützten G7 CONNEX Initiative. Das Ziel der FZ-Maßnahme ist es, den Nutzen für afrikanische Staaten bei Verhandlungen von komplexen, kommerziellen Transaktionen zu steigern und gleichzeitig die erforderlichen lokalen Kapazitäten zu verbessern. Das übergeordnete entwicklungspolitische Ziel ist es, einen Beitrag zu verbessertem nachhaltigem wirtschaftlichem und integrativem Wachstum in Afrika zu leisten.Primäre Zielgruppe der FZ-Maßnahme sind Regierungen afrikanischer Staaten, die in Rechtsfragen Beistand erhalten und so zu gleichwertigen Partnern bei Vertragsverhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit privaten Unternehmen werden. Darüber hinaus sind Regierungsangestellte und Rechtsexperten aus afrikanischen Partnerstaaten begünstigt, die durch die ALSF weitergebildet werden. Letztlich profitiert die Bevölkerung der beteiligten Länder durch transparentere Vertragsabschlüsse, die höhere Einnahmen und bessere Standards bei Umwelt- und Sozialfragen festschreiben. Empfänger und Projektträger ist die African Legal Support Facility (ALSF). Die Gesamtkosten des Vorhabens werden für die Jahre 2023 - 2027 auf rd. 117 Mio. US-Dollar geschätzt. Die bislang zugesagten Gebermittel für diesen Zeitraum, einschließlich Eigenbeiträge aus den Mitgliedsstaaten der ALSF, liegen darunter. Um die Finanzierungslücke weiter zu schließen, soll der ALSF ein FZ-Zuschuss i.H.v. 2,0 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die Laufzeit der fünften und letzten Phase erfolgt von 2025 bis voraussichtlich 2028.