Verbesserung des Zugangs und der Voraussetzungen zur Schulbildung für 140 Kinder im schulfähigen Alter (6-14 Jahre) im Dorf Atapara (Bezirk Oyam)

IATI Maßnahmen-ID
DE-1-202506004-8196
Maßnahmenstatus
Beendet
Land / Region
Uganda
Finanzierungsvolumen
€ 100.000,00
Kofinanzierter Betrag
€ 0,00
Gesamtausgaben/-auszahlungen
€ 100.000,00
Noch verfügbar
-
Finanzier
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
Finanzierungsart
Zuschuss
Laufzeit
01.06.2025 - 30.04.2026 (geplant)
Startdatum
01.06.2025
Geplantes Enddatum
30.04.2026
Tatsächliches Enddatum
-
Durchführungs- / Trägerorganisation
Engagement Global gGmbH
Trägerorganisation: Art
22
Umsetzungspartner
SLW-Ugandahilfe Bayern und Tirol e. V.
Sektoren übergeordnet
Grundbildung; Bildung allgemein
Sektoren untergeordnet
Bildungseinrichtungen und Fortbildung; Grundlegende Alltagsfähigkeiten für Jugendliche; Grundschulbildung
Evaluierung
Nein
Zugehörige Dokumente
-
Aktuelle Datenversion vom
24.06.2026

Beschreibung

Durch den Bau der Grundschule erfahren ca. 140 Kinder aus einem Dorf in Norduganda eine umfassende, an ihren Bedürfnissen orientierte schulische Bildung, die als Voraussetzung für eine berufliche Ausbildung oder eine weiterführende Schulausbildung dient. Insbesondere die Förderung von lernschwachen und auch stark vernachlässigten Kindern ist notwendig, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. In der Grundschule werden die Grundlagen für späteres Lernen gelegt, Entwicklungsverzögerungen können verhindert oder minimiert werden. Kinder mit Behinderung werden in der Grundschule entsprechend ihren körperlichen, geistigen oder seelischen Bedürfnissen gefördert und in eine schulische Gemeinschaft inkludiert. Insbesondere Mädchen benötigen aufgrund der gesellschaftlichen und kulturellen Benachteiligung viel Unterstützung, um zu lernen ihre Bedürfnisse wahrzunehmen und zu artikulieren. Um diese pädagogischen Ziele zu verwirklichen, sind folgende Faktoren wichtig: Beschränkung der Gruppenstärke auf 35 Kinder, Einstellung qualifizierter Lehrkräfte, auch mit heilpädagogischer Zusatzausbildung, Inklusives, emanzipatorisches Erziehungskonzept, behindertengerechte Ausstattung, zwei Mahlzeiten pro Tag. Viele der ärmsten Kinder haben alleinerziehende, oftmals sehr junge, Mütter, die wiederum ganz auf sich gestellt sind. Durch den Besuch ihrer Kinder in der Grundschule werden die alleinerziehenden Mütter stark entlastet.