Nachhaltige Verteidigung der Menschenrechte in Pakistan
- IATI Maßnahmen-ID
- DE-1-202532067
- Maßnahmenstatus
- Laufend
- Land / Region
- Pakistan
- Finanzierungsvolumen
- € 306.000,00
- Kofinanzierter Betrag
- € 0,00
- Gesamtausgaben/-auszahlungen
- € 51.450,00
- Noch verfügbar
- € 254.550,00
- Finanzier
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (DE-1)
- Finanzierungsart
- Zuschuss
- Laufzeit
- 01.10.2025 - 30.09.2029 (geplant)
- Startdatum
- 01.10.2025
- Geplantes Enddatum
- 30.09.2029
- Tatsächliches Enddatum
- -
- Durchführungs- / Trägerorganisation
- KZE - Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e.V.
- Trägerorganisation: Art
- 22
- Umsetzungspartner
- -
- Sektoren übergeordnet
- Staat und Zivilgesellschaft allgemein
- Sektoren untergeordnet
- Menschenrechte
- Evaluierung
- Nein
- Zugehörige Dokumente
- -
- Aktuelle Datenversion vom
- 24.06.2026
Beschreibung
Auf Gotteslästerung steht im islamischen Pakistan die Todesstrafe (Blasphemiegesetze). Falsche Anschuldigungen, um religiöse Minderheiten ins Gefängnis zu bringen und sich deren Land anzueignen, machen Schule. Die Nationale Kommission für Gerechtigkeit und Frieden (NCJP) bildet landesweit Menschenrechtsverteidiger*innen zur Rechtsaufklärung aus, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und anzuzeigen. Rechtshilfe, Lobbyarbeit gegenüber Parlamentarier*innen, um Gesetze und diskriminierende Praktiken zu ändern, sowie eine breite Aufklärung durch Newsletter sind die wesentlichen Bausteine des